Grundregeln
Die Grundregeln bieten einen Überblick über die Gestaltungselemente. Sie sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zwischen den Anrainerstädten, dem Landesbetrieb Straßen.NRW und dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW – und somit verbindlich. Die Umsetzung dieser Regeln wird in den Ausführungsbestimmungen detailliert dargestellt.
Die Grundregeln der Gestaltung im Straßenraum gelten für Pflege-, Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen. Sie sind nach folgenden Themenbereichen gegliedert:

