LÄRMSENSIBLE LAGEN

Nutzungsgerechte Entwicklung lärmsensibler Lagen. Qualifizierung und Transformation von Wohnstandorten

Neben den affinen Zonen, die das Potenzial zur Verbesserung der Adresswirkung sowie zur städtebaulichen Qualifizierung und Entwicklung einzelner Standorten aufweisen, befinden sich an dem Mobilitätsband verschiedene Bereiche mit lärmsensiblen Nutzungen. Zu den verstärkt an der Verkehrsader auftretenden Immissionen stehen einzelne Wohnlagen oft zusätzlich in Konflikt durch ihre Gemengesituation mit gewerblichen Standorten.

In diesen Bereichen gilt es, im Zuge der sukzessiven Modernisierung des Ruhrschnellweges, besondere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm- und Luftimmissionen zu entwickeln. Im Rahmen der Entwicklung von Schutzmaßnahmen wie Schallschutzwänden oder -wällen gilt es, besondere gestalterische Anforderungen an die Rückseiten zu stellen, die im „Gestalthandbuch A40|B1“ detaillierter dargestellt werden.

Um die stadträumliche Qualität für die angrenzenden Wohngebiete aufzuwerten, bestehen Möglichkeiten in einer freiraumplanerisch qualitätsvollen Integration von Lärmschutzmaßnahmen in das Wohnumfeld. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu fördern, die zum Abbau der Barrierewirkung durch die Verkehrstrasse führen, um eine Verbesserung der Vernetzung benachbarter Stadtquartiere zu erwirken. Maßnahmen zur Optimierung der psychologischen Wirkung des Schallschutzes sind beispielsweise die Begrünung von Lärmschutzwänden. In Lagen die über ausreichend Platz verfügen, sollte die Anlage von Lärmschutzwällen oder kombinierten Wand-Wallanlagen Vorrang erhalten. Darüber hinaus vermag durch die gestalterische Aufwertung von Unter- bzw. Überführungen die Integration der Wohnviertel in das Stadtgefüge optimiert werden. Zur Reduzierung von Lärmemissionen durch die Autostraße bieten sich mit der Modernisierung des Ruhrschnellweges im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahntrasse durch Flüsterasphalt zusätzliche Möglichkeiten.
    
Darüber hinaus gilt es, die Eignung einzelner Lagen für Wohnnutzungen zu überprüfen. Für die Bereitstellung von Wohnungen befindet sich im Ruhrgebiet eine Vielzahl attraktiverer Wohnlagen. Aufgrund der erwarteten demografischen Entwicklung – einer rückläufigen Bevölkerungszahl – ist innerhalb des bestehenden Wohnungsmarktes ein Überangebot an Wohnungen vorhanden. Im Rahmen der prognostizierten Zunahme von Wohnungsleerständen erweisen sich die unmittelbar an dem Ruhrschnellweg angrenzenden Wohnlagen gegenüber anderen Wohnlagen der Metropolregion Ruhr als kaum marktfähig. Im Rahmen der Entwicklung des Masterplans wurden vereinzelt Standorte identifiziert, die aufgrund dichter Gewerbeansiedlungen einen hohen Grad an Nutzungskonflikten zusätzlich zu dem Verkehrsband ausbilden. Da die identifizierten Lagen nur einen geringen Flächenanteil für Wohnnutzungen aufweisen, stellt sich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit dieser Standorte. In diesen Lagen gilt es zu prüfen, ob diese in Zukunft als Gewerbestandort weiter zu qualifizieren sind.

Legende

Bereich zur Qualifizierung bestehender Wohnstandorte

Gebiet zur Profilierung einzelner Standorte für Gewerbe u. Dienstleistung

Transformieren der bestehenden Nutzung durch Gewerbe

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Gebiet zur Profilierung einzelner Standorte für Gewerbe u. Dienstleistung

Transformieren der bestehenden Nutzung durch Gewerbe