Gestaltungsprinzipien
Bei der Gestaltung von Bundesfernstraßen müssen besondere Prinzipien berücksichtigt werden. Position, Größe, Lage und Vielfalt der Gestaltungselemente müssen an die Wahrnehmung bei erhöhter Geschwindigkeit angepasst werden (→ Reitsam | 2009:56). Die »Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung« (→FGSV | 1995) geben mit der Entwurfsgeschwindigkeit einen Richtwert vor, der zur bautechnischen Bemessung einer Straße genutzt wird. Die Entwurfs geschwindigkeit für die A40 | B1 liegt zwischen 80 und 120 km/h. Bei dieser Geschwindigkeit verengt sich der Wahrnehmungsbereich des Fahrers von 160° auf circa 20° (→ Mecanoo | 2002: 36). Es werden nur noch Dinge wahrgenommen, die sich im engeren Straßenraum befinden oder eine entsprechende Größe haben. Gestaltungselemente außerhalb des Wahrnehmungsbereichs des Fahrers werden nicht bemerkt.
DIE SCHNELLE STRASSE VERLANGT DAHER EINE ANDERE ART DES ENTWERFENS — EINEN STÄDTEBAU FÜR 120 KM/H.
In den Grundregeln und Ausführungsbestimmungen werden folgende Entwurfsprinzipien berücksichtigt:
Lage und Positionen der Elemente zur Straße beachten
Gestaltungselemente wie Schriftzüge oder Bildmotive müssen innerhalb des Sichtbereichs des Autofahrers liegen. Besonders geeignet für Gestaltungselemente sind Brücken oder Lärmschutzwände im Scheitelpunkt von Kurven.
Der Augenblick definiert die Mindestlänge
Gestaltungselemente, die sich parallel zur Fahrbahn auf der Lärm schutzwand befinden, müssen eine gewisse Länge besitzen, um adäquat wahrgenommen zu werden. Sie müssen sich mindestens einen Augenblick lang (2 bis 3 Sekunden) im Raum befinden (→ Beckmann | 2001), um keine Irritationen durch einen zu häufigen oder plötzlichen Wechsel zu erzeugen. Aus diesem Grund müssen bauliche Gestaltungselemente eine Länge von rund 100 m aufweisen. Sind sie kürzer als 10 m, werden sie bei der Fahrt nicht mehr als Einzelelement wahrgenommen. Die Mindestgröße variiert und ist aus den Gegebenheiten vor Ort zu ermitteln. Sie ergibt sich aus der Entwurfsgeschwindigkeit, der Linienführung der Straße und dem Abstand des Elements zur Fahrbahnkante.
Farbsignale vor Unfallschwerpunkten setzen
Um die Aufmerksamkeit des Fahrers vor Unfallschwerpunkten auf das Verkehrsgeschehen zu lenken, werden 100 bis 300 m vor der Unfallstelle Signalbaken in der Farbe Orange in die Gestaltung der Lärmschutzwände eingearbeitet.
Regionale Bezüge herstellen
Um den linearen Straßenraum als Einheit erfassen und regionale Bezüge herstellen zu können, müssen die dazu dienenden Gestaltungselemente auf der gesamten Strecke immer wieder erscheinen.
Übergangsbereiche berücksichtigen
Zwischen verschieden gestalteten Streckenabschnitten sind Übergangsbereiche zu schaffen, um der Fahrgeschwindigkeit entsprechend frühzeitig auf den Wechsel hinzuweisen.




