§ 6 Grünsaum: Vorgarten der Städte
Der Grünsaum wird in Bezug auf lokale Nutzungen im Stadtraum differenziert:
- In Wohnbereichen wird der Grünsaum zum Schutz der Anwohner als Puffer verdichtet. Die Lärmschutzwand wird anwohnerseitig mit Efeu begrünt.
- In Gewerbebereichen wird der Grünsaum kompakt ausgebildet. In Teilbereichen wird der Grünsaum zum Ausblick auf repräsentative Gewerbebauten geöffnet.
- In Zentrenbereichen wird der Grünsaum als repräsentative Vorfläche der Bebauung entwickelt. Der Blick auf die Stadtstruktur wird geöffnet, Lärmschutz wird gegebenenfalls transparent ausgeführt.



