§ 6 Grünsaum: Vorgarten der Städte

Der Grünsaum wird in Bezug auf lokale Nutzungen im Stadtraum differenziert:

  • In Wohnbereichen wird der Grünsaum zum Schutz der Anwohner als Puffer verdichtet. Die Lärmschutzwand wird anwohnerseitig mit Efeu begrünt.
  • In Gewerbebereichen wird der Grünsaum kompakt ausgebildet. In Teilbereichen wird der Grünsaum zum Ausblick auf repräsentative Gewerbebauten geöffnet.
  • In Zentrenbereichen wird der Grünsaum als repräsentative Vorfläche der Bebauung entwickelt. Der Blick auf die Stadtstruktur wird geöffnet, Lärmschutz wird gegebenenfalls transparent ausgeführt.

Grünsaum

  • Der Grünsaum in Wohnbereichen
  • Der Grünsaum in Gewerbebereichen
  • Der Grünsaum in Zentrenbereichen