§ 6 Grünsaum: Wohnbereiche
Anwendung
Dieser Baustein wird in allen Wohnbereichen der A40|B1 angewendet.
Ausführung
Erhalt beziehungsweise Neupflanzung eines dichten, abschirmenden Gehölzstreifens vor der Lärmschutzwand anwohnerseitig. Die Grundfläche des Grünsaums wird mit einer Wiesenansaat begrünt. Dort, wo zu wenig Raum ist, übernimmt eine Begrünung
der Lärmschutzwand die Funktion des Grünsaums → § 2 LSW [01]. Bei der Begrünung der Lärmschutzwände sind die geforderten Absorptionseigenschaften zu beachten.
Maßnahmen
- Auslichtung des Baumbestandes
- Umwandlung der Gehölzstruktur durch Nachpflanzung standortgerechter Sträucher (Ziel: Strauchanteil 90 %) als Abpflanzung
- Ansaat von Landschaftsrasen in Säumen
- Die gesamte Maßnahme wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.


