§ 3 Anschlussstellen [00]: Grundmuster
Anwendung
Dieser Baustein wird grundsätzlich an allen Anschlussstellen angewendet.
Ausführung
Der Baumbestand in den Abfahrtsohren wird zur Förderung einer gesunden Bestandsstruktur ausgelichtet und mit einem höheren Strauchanteil versehen. Die Allee folgt dem Verlauf der Autobahn.
Maßnahmen
- Auslichten des Baumbestands
- Umwandlung der Gehölzstruktur durch Nachpflanzung standortgerechter Sträucher.
- Im Verhältnis von Baum und Strauch sollte der Strauchanteil bei 90% liegen.
- Ansaat von Landschaftsrasen in Säumen
- Die Allee folgt weiterhin dem Verlauf der Autobahn.
- Die gesamte Maßnahme wird unter Berücksichtigung der örtliche Gegebenheiten durchgeführt.
§ 3 Anschlussstellen [01]: Zentrale Bereiche
Anwendung
Dieser Baustein wird in allen zentralen Bereichen angewendet.
Ausführung
Der Baumbestand in den Abfahrtsohren wird gegebenenfalls ausgelichtet. Die Allee folgt dem Verlauf der Abfahrt bis zum Anschluss an das städtische Straßensystem.
Maßnahmen
- Auslichtung des Gehölzbestandes in den Abfahrtsohren
- Gegebenenfalls Freistellung von Einzelbäumen
- Etablierung der Allee entlang der Ausfahrten
- Einsaat von Landschaftsrasen
- Die gesamte Maßnahme wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.
§ 3 Anschlussstellen [02]: Autobahnkreuze
Anwendung
Dieser Baustein wird in allen Autobahnkreuzen der A40|B1 angewendet. Für die Kreuze Moers (A57) und Unna (A1) sowie das Autobahndreieck Bochum-West sind in dem Teil D: Anwendungsbeispiele weitergehende Konzepte beschrieben.
Ausführung
Freiflächen in den Autobahnkreuzen werden zu einem lichten Hain entwickelt. Baumgruppen und Einzelbäume werden frei- und herausgestellt. Die Allee folgt den Zu- und Abfahrten bis zur kreuzenden Autobahn.
Maßnahmen
- Unterwuchs (Sträucher) auslichten
- Bäume aufasten und auslichten
- Allee entlang der Zu- und Abfahrten etablieren, bis zur kreuzenden Autobahn
- Flache Brombeerteppiche (Rubus in Sorten) unter Baumgruppen pflanzen
- Einsaat von Rasen in Rändern und Säumen
- Die gesamte Maßnahme wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.

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![§ 3 ANS [01]](typo3temp/pics/f5ca93c45c.jpg)
![§ 3 ANS [02]](typo3temp/pics/bb06dff7ea.jpg)