§ 2 Lärmschutz: Regionales Gestaltungselement
Grundelement des Lärmschutzes sind farblich dezente, im grünen Farbspektrum gestaltete Lärmschutzwände. Die Lärmschutzwände werden in Bezug auf lokale Nutzungen im Stadtraum differenziert:
- In den Anschlussstellen wird die Lärmschutzwand als Signal für den Übergang in den Stadtraum rot gestaltet.
- In Gewerbebereichen kann die Lärmschutzwand farblich gestaltet werden.
- Stadtzentren und repräsentative Entwicklungsgebiete, wie die im Regionalen Masterplan A40 I B1 gekennzeichneten RegioPOLE, können sich zur Straße hin präsentieren. Hier werden – wenn lärmschutztechnisch sinnvoll – einzelne transparente Abschnitte errichtet, die den Blick auf interessante Architekturen und Raumsituationen öffnen. Dadurch sollen starke Adressen entlang der Straße geschaffen werden.
- In Wohngebieten werden die Lärmschutzwände auf der Anwohnerseite standardmäßig bepfl anzt.
- In Scheitelpunkten von gut einsehbaren Kurven oder im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs auf der A40 I B1 können grafi sche Motive im Siebdruckverfahren auf die Lärmschutzwände aufgetragen werden.
