§ 2 Lärmschutz: Wand mit Bild

Anwendung

Bilder werden genutzt, um monotone Streckenabschnitte visuell aufzulockern. Auch gegenüber von ÖPNV-Haltestellen im Mittelstreifen der A40|B1 können sie an Lärmschutzwänden angebracht werden. Die Standorte wurden unter Aspekten der Verkehrssicherheit ausgewählt (keine Anschlussstellen, keine engen und unfallträchtigen Kurvenbereiche), so dass die Motive vom Autofahrer frühzeitig erkannt werden.

Ausführung
  • Die Motive stellen Bezüge zu den Eigenheiten des Ruhrgebiets her und folgen dem Textkonzept »Ich bin einer von wir« → § 4 BRÜ [01]. Die Bildauswahl kann innerhalb des vorgegebenen Schemas um weitere Ruhrgebietsthemen ergänzt werden. Die Schriftgröße ist an die jeweilige Situation (Scheitelpunkt oder Haltestelle) anzupassen.
  • Die Bilder werden im Siebdruckverfahren auf die Vorsatzschalen gedruckt.
  • Für die Positionierung der Bilder stehen verschiedene Raster zur Verfügung, die Bilder können in voller, halber oder Drittelhöhe montiert werden.
  • Der Übergang von einem Bild in das Grundmuster der Lärmschutzwand ist als Farbverlauf zu gestalten.
  • Die gesamte Maßnahme wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.