§ 2 Lärmschutz: Zentrale Bereiche

Anwendung

Dieser Baustein wird im Bereich von städtisch geprägten Räumen an der A40|B1 angewendet. Hier sind Lärmschutzelemente oft als Stützwand in Troglagen, als aufgesetzte Lärmschutzwand, als Tunnelwand mit hoch absorbierenden Materialien oder in anderen Sonderformen (begrünte Betonsteilwälle) ausgeführt.

Ausführung
  • Um eine repräsentative und stadtverträgliche Gestaltung gewährleisten zu können, kommen alle drei Raster zur Anwendung.
  • Für die Farbmuster stehen zusätzlich die RALFarbtöne der Farbgruppe »Zentrale Bereiche« zur Verfügung. Im Verhältnis zu den Grundfarben liegt der Anteil der Farbgruppe »Zentrale Bereiche« im Wandraster bei 75 %, so dass die gestalterische Kontinuität gewahrt bleibt.
  • In das Farbmuster können an geeigneten Stellen Bild motive integriert werden. Näheres dazu: → § 2 LSW [04].
  • Aufgrund der teils sehr kurzen Abfolge von Zu- und Abfahrts rampen kommt in zentralen Bereichen der Einsatz von Rot zur Betonung der Abfahrten nicht zur Anwendung.
  • Der Einsatz neuer Materialien zur raumsparenden und kostengünstigen Einhausung von Tunnelmündern (→ Empfehlungen) ist verstärkt zu prüfen.
  • Die gesamte Maßnahme wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durchgeführt.
  • Transparente Lärmschutzwände werden im lärmschutztechnisch machbaren Rahmen genutzt, um markante Gebäude oder Stadträume sichtbar zu machen oder um die Wandgestaltung selbst in ihrem sonst monotonen Verlauf aufzulockern. Der Standort der transparenten Wand ist so zu wählen, dass die Sichtbarkeit von Gebäuden innerhalb des Wahrnehmungsbereichs des Fahrers gewährleistet ist. Aufgrund der den Schall reflektierenden Eigenschaften transparenter Baustoffe sind für längere Wandelemente gegebenenfalls teilflächige Wandaufteilungen zu planen. Die Glaselemente können auf voller oder halber Höhe in das entsprechende Raster integriert werden.

Anwendungshinweise

  • Material /Farben
  • Raster
  • Beispiel
  • Einbindung der Glaselemente in die Rasterung